Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.metallinung-wrt.de veröffentlichten Webseiten
der Metall-Innung Wiesbaden-Rheingau-Taunus.
Wir sind bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Absätze 1 bis 4 und §4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Diese Internetseite erfüllt die Anforderungen größtenteils, weist jedoch in einigen Bereichen noch Verbesserungsbedarf auf.
Kontrast
Wenn Sie den Kontrast auf diesen Internetseiten erhöhen möchten, drücken Sie bitte die folgenden Tasten gleichzeitig:
Linke Umschalt-Taste + Linke Alt-Taste + Druck-Taste
(die mit dem Pfeil nach oben)
Ihnen wird folgende Meldung angezeigt.
Klicken Sie auf "Ja".
Aktualisieren Sie die Internetseite durch drücken der Taste F5.
Alternativ können Sie auch auf das Logo der Metall Innung WRT klicken.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.metallinnung-wrt.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann nutzen Feedback zur Barrierefreiheit oder melden Sie sich gerne bei uns.
Kreishandwerkerschaft Wiesbaden-Rheingau-Taunus
Rheinstraße 36
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611-999-14-0
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: